Kinder, die in Österreich ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben und zwischen dem 02. September und dem
01. September im darauffolgenden Jahr ihren 6. Geburtstag haben, werden jeweils mit September schulpflichtig. Die Schuleinschreibung erfolgt in zwei Schritten:
1. Die administrative Schülereinschreibung (Datenaufnahme) findet jeweils im November statt.
Zur Anmeldung Ihres Kindes bitte folgende Dokumente als Kopie mitbringen:
2. Die pädagogische Schülereinschreibung dient zur Beurteilung des Entwicklunsstandes und der Kompetenzen des Kindes. Diese Feststellung der Schulreife. findet jährlich Anfang März in der Schule statt.. Wir bitten Sie, das "Übergabeblatt Sprachentwicklung" vom Kindergarten zu diesem Termin im Frühjahr mitzunehmen!
Hinweis:
"Wenn Sie die "Früchenregelung" (§ 2 Abs. 2 SchPflG) in Anspruch
nehmen, oder Ihr Kind vom Schulbesuch aus medizinischen Gründen von der Bildungsdirektion für Oberösterreich (§ 15 SchPflG) befreit wird, kann dies folgende Auswirkungen haben:
Vorzeitige Aufnahme:
"Kinder, die zwischen dem 02. September und 01. März das 6. Lebensjahr vollenden, sind über schriftlichen Antrag ihrer Eltern oder Erziehungsberechtigten zum Anfang des Schuljahres in die erste Schulstufe aufzunehmen, wenn sie schulreif sind.
Der Antrag ist innerhalb der Frist für die Schülereinschreibung beim Leiter jener Volksschule, die das Kind besuchen soll, schriftlich einzubringen. Das Kind ist zur Feststellung der Schulreife dem Schulleiter persönlich vorzustellen.
Die angeführten Dokumente sind mitzubringen, das Religionsbekenntnis ist glaubhaft zu machen."